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Pendlerpauschale: Niemand muss klagen

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gelten für alle

Pendlerpauschale: Niemand muss klagen

Nachdem der Bundesfinanzhof im Januar die Neuregelung der Entfernungspauschale wegen verfassungsrechtlicher Zweifel dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt hat, obliegt diesem nunmehr die Letztentscheidung.

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes gelten für alle Steuerzahler

Geld zuück, weil Tauchurlaub nicht möglich war

Das Kölner Amtsgericht sprach in einem am Donnerstag veröffentlichen Urteil (AZ 134 C 313/07) einem Ehepaar ein Viertel des Reisepreises inklusive Zinsen zu.

Die Eheleute hatten Anfang 2007 einen 14-tägigen Badeurlaub in einem 5-Sterne-Strandhotel im mexikanischen Playa Kantenah gebucht.

Im Reisebüro hatten sie nachgefragt, inwieweit am hoteleigenen Strand die Möglichkeit zum Schnorcheln bestehe.

Dies wurde ausdrücklich bejaht.

Allerdings waren am Urlaubsort durch den Wirbelsturm „Katharina“ im Herbst 2005 Teile des Strands komplett weggespült worden. Der Strandabschnitt des Hotels war zum großen Teil nicht begehbar, aufgrund von Felsen und der nur kniehohen Wassertiefe war Schwimmen nicht möglich. Das Ehepaar verlangte daraufhin den kompletten Reisepreis von 3859 Euro zurück.

Dies sei nur bei einer „erheblichen Beeinträchtigung der Reise“ möglich, urteilte das Amtsgericht. Dies treffe im vorliegenden Fall jedoch nicht zu. Ein Strandurlaub sei schon noch möglich gewesen. Deshalb sei eine Minderung von 25 Prozent gerechtfertigt.

- Quelle: PM Reiserecht an Divers Travel Guide

 

 

Weitere Meldungen zum Reiserecht finden sie in dieser Übersicht



Quelle: Deutesche Gesellschaft für Reiserecht

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