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| Entscheidungen
des Bundesverfassungsgerichts gelten
für alle |

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Nachdem der Bundesfinanzhof im Januar die
Neuregelung der Entfernungspauschale wegen
verfassungsrechtlicher Zweifel dem Bundesverfassungsgericht
zur Entscheidung vorgelegt hat, obliegt
diesem nunmehr die Letztentscheidung.
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes
gelten für alle Steuerzahler
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Geld zuück, weil Tauchurlaub
nicht möglich war
Das Kölner Amtsgericht sprach in einem am
Donnerstag veröffentlichen Urteil (AZ 134
C 313/07) einem Ehepaar ein Viertel des Reisepreises
inklusive Zinsen zu.
Die Eheleute hatten Anfang 2007 einen 14-tägigen
Badeurlaub in einem 5-Sterne-Strandhotel im mexikanischen
Playa Kantenah gebucht.
Im Reisebüro hatten sie nachgefragt, inwieweit
am hoteleigenen Strand die Möglichkeit zum
Schnorcheln bestehe.
Dies wurde ausdrücklich bejaht.
Allerdings waren am Urlaubsort durch den Wirbelsturm
Katharina im Herbst 2005 Teile des
Strands komplett weggespült worden. Der Strandabschnitt
des Hotels war zum großen Teil nicht begehbar,
aufgrund von Felsen und der nur kniehohen Wassertiefe
war Schwimmen nicht möglich. Das Ehepaar
verlangte daraufhin den kompletten Reisepreis
von 3859 Euro zurück.
Dies sei nur bei einer erheblichen Beeinträchtigung
der Reise möglich, urteilte das Amtsgericht.
Dies treffe im vorliegenden Fall jedoch nicht
zu. Ein Strandurlaub sei schon noch möglich
gewesen. Deshalb sei eine Minderung von 25 Prozent
gerechtfertigt.
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- Quelle: PM Reiserecht
an Divers Travel Guide
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